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Aktuelles von uns
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Beratungsservice auch in den Abendstunden

für Pflegende Angehörige und Interessierte

Mehr Infos

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Verhaltensregeln für den Umgang mit Demenzerkrankten...für Angehörige und Interessierte

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Unsere besonderen Angebote im "Café am Park":

Jeden Dienstag heiße Waffeln mit Kirschen und Sahne, jeden Donnerstag Apfelstrudel mit Vanilleeis

Täglich ab 5 Personen: Mehlpütt mit Vanillesauce und Birnenkompott

 

 

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Termine
Stellenangebot
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in der ambulanten Pflege. Zum Stellenangebot!

in der stationären Pflege . Zum Stellenangebot!

 
Osterbrunch am 08./09.04.2012
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Lassen Sie sich an beiden Osterfeiertagen in unserem "Café am Park" verwöhnen...
 
Das MODEMOBIL kommt!
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Modenschau im "Café am Park" am 14.04.2012 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
 
Sommerfest 2012
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Am 29.07.2012 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Unser Motto: Rock'n Roll

 
N24 Beitrag
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Am 19.01.2010 um 19:55 wurde ein Werbefilm auf N24 ausgestrahlt.

Haben Sie es verpasst? HIER können Sie sich den Werbefilm unter der Rubrik "Video" anschauen.

 

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

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In Notfällen oder auch bei Erholungsbedarf der Pflegeperson  stehen wir mit unserer qualifizierten Pflege  und Betreuung, dem Pflegebedürftigen während dieser Zeit,  liebevoll zur Seite. Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht erbracht werden, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Hierfür können Sie  Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen:

  • nach Krankenhausaufenthalt
  • wenn die Pflege zu Hause nicht gesichtert ist
  • vorüberrgehende Entlastung der häuslichen Pflege
  • bei Urlaub der häuslichen Pflegeperson

Der Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ist jeweils auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Die Kosten für den Pflegeaufwand übernimmt die Pflegekasse bis jeweils max. 1.510,- €. Wichtig: Während der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege entfällt der Anspruch auf Pflegegeld.